Gewerbe und Landwirtschaft

Spezifika

Bei gewerblichen und landwirtschaftlichen Risiken geht es üblicherweise um wesentliche höhere Werte als bei privaten Risiken. Das gilt für die Sachwerte ebenso wie für die Vermögenswerte. Dazu ist der Schutz wesentlich komplexer. Die Risiken sind komplexer, es sind mehr Beteiligte involviert, oft gibt es mehrere Betriebsgrundstücke, Lagerbestände ändern sich, oft gibt es viele Mitarbeiter und Vertragsbeziehungen zu anderen Unternehmen etc.

Landwirtschaft – Versicherung von Risiken

Bandbreite gewerblicher Versicherungen

Die Versicherung landwirtschaftlicher Risiken ist durchaus anspruchsvoll – das geht von einfachen Haftpflicht- und Kasko-Versicherungen für Schlepper und Geräteträger, über Maschinenbruchversicherungen, Transport-, Betriebs- und Umwelthaftpflichtrisiken, der landwirtschaftlichen Feuerversicherung – auch bereits auf dem Halm – bis zur Hagel und Ertragsausfallversicherung.

Gewerbliche und Industrieversicherungen haben je nach Art und Umfang von Produktion und Tätigkeiten sehr spezielle und höchst unterschiedliche Anforderungen an Versicherungsschutz, der sich peu à peu auch für kleinere Unternehmen in Richtung Extended Coverage und All-Risk-Deckungen bewegt. Diese leistungsstarken Policen vermeiden Deckungslücken und damit viele Probleme einfacherer Policen. Je nach Branche und Tätigkeitsspektrum kommen spezielle Versicherungslösungen in Betracht, wie Branchen- und Flottenpolicen, Excedentenversicherung und Konditionendifferenzversicherungen (Difference in Conditions/Difference in Limits), Lösungen für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE), Kreditversicherungen etc.

Definitionen und Versicherungsschutz

Wie wichtig guter Versicherungsschutz ist, und damit sind auch klare Definitionen gemeint, die genau festlegen was versichert ist, und was nicht, haben die Betriebsschließungsversicherungen aufgezeigt, die für Covid-19-bedingte Schließungen keinen Versicherungsschutz gewährt haben bzw. die die Sachlage so unklar gehalten, dass Gerichte die Deckung klären müssen. Die Definitionen haben dabei den Zweck die Bedingungen festzulegen, unter denen etwas als versicherter Schaden gilt bzw. nicht gilt. Vorteilhafte Bedingungen schließen möglichst wenig aus und viel ein. Eine klare verständliche Sprache, in denen die Bedingungen formuliert sind, ist dabei vorteilhaft, weil sie Missverständnisse vermeidet: Wenn man weiß, was nicht versichert ist, verlässt man sich nicht darauf dass es anders ist.

Ist ein Prozess nicht zu vermeiden – wie bei den erwähnten Covid19-Bestriebsschließungsversicherungen, muss man berücksichtigen, dass die Möglichkeit des Scheiterns nie ganz auszuschließen ist – der Prozess kann ja auch verloren gehen. Das Risiko besteht also in einer weiteren Erhöhung der Kosten, in zeitlichem Aufwand und schädlichen Unsicherheiten.

Covid19 bzw. Covid21

Aktuell sind durchaus Absicherungen gegen Covid19-bedingte Schließungen verfügbar, solange es nicht um allgemein verfügte Schließungen geht – für ein gesamtes Gebiet, sondern um die Schließung einzelner Unternehmen aufgrund der dort herrschenden Bedingungen (positive Fälle, Quarantäne etc.). Bspw. heißt es beim HDI (Stand: 03/2021):

„Die Betriebsschließungsversicherung leistet, wenn eine gegen den Betrieb gerichtete Einzelanordnung (Einzelverwaltungsakt) ergeht, weil dort meldepflichtige Krankheiten oder Krankheitserreger mit Bezug auf das Infektionsschutzgesetz aufgetreten sind.“

Ein allgemeiner Lockdown ist also nicht versichert und auch nicht versicherbar. Das konkrete Risiko einzelner Unternehmen – die oft auch bei einem Lockdown geöffnet bleiben dürfen (Lebensmittel-Einzelhandel, Bäckereien, Fleischereien, Produktionsbetriebe, beratende Berufe etc.) – aus einer Betriebsschließung bleibt aber bestehen und lässt sich auch bezahlbar versichern.

Betriebliche Altersversorgung und betriebliche Krankenversicherung

Von zunehmender Bedeutung sind auch Angebote der betrieblichen Altersversorgung und der betrieblichen Krankenversicherung, bei der man geradezu von einem Boom sprechen kann. Mittlerweile sind mehr als 1 Million Menschen über betriebliche Krankenversicherungen (bKV) versichert, die Anzahl der Unternehmen, die sie anbieten hat sich von 3.850 im Jahr 2015 auf 13.500 im Jahr 2020 erhöht. (Quelle: PKV)

Cyberisiken

Für Unternehmen, die im weitesten Sinne Informationstechnologien in ihren Betriebsprozessen integriert haben und damit von diesen abhängig sind, ist der Schutz vor Cyber-Risiken elementar und von kaum abzuschätzender künftiger Bedeutung. Sicher ist nur, dass die Bedeutung dieser Technologien zunehmen wird und damit die Risiken, die sich aus Störungen und kriminellen Ausbeutungen dieser Technologie ergeben.

Hier sind einerseits Sicherheitskonzepte in den Unternehmen selbst gefordert – wie für das Feuerrisiko ja auch Brandschutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu gehört auch ein entsprechendes Training der Unternehmensangehörigen. Andererseits gehören dazu der entsprechende Versicherungsschutz im Verbund mit Dienstleistungen entsprechender Spezialisten, die im Schadenfall sofort helfen können.

Näheres in Abschnitt Sach- und Cybercrimeversicherungen