Haftpflicht

Wer haftet?

Grundsätzlich gilt, wer anderen einen Schaden zufügt, muss ihn ersetzen. 823 BGB:

„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“

Dabei ist es grundsätzlich egal, ob man den Schaden selbst verursacht oder ob die eigenen Kinder es tun. Ob man Fahrzeughalter oder Fahrer ist, Verkäufer oder Hersteller, Eigentümer oder Mieter, Tierhalter oder Tierhüter.

Tiere versicherung Haftpflicht

Halter und Hüter vom Tieren haften für Schäden, den die Tiere anrichten, ob sie beißen, treten, etwas beschmutzen, anfressen oder verwüsten, einen Unfall verursachen etc.

Neben dieser deliktischen Haftung, die im BGB in den §§ 823 bis 853 BGB geregelt ist, und die auch „Unrechtshaftung“ genannt wird, weil die Haftung dann eintritt, wenn gegen Gesetze (das sog. „Deliktsrecht“) verstoßen wird – gibt es auch eine vertragliche Haftung. Diese Haftung tritt ein, wenn vertragliche Pflichten verletzt werden. Sie wird in den §§ 280 ff. des BGB geregelt. Im 1. Satz des § 280 heißt es:

(1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

Die Funktion von Haftpflichtversicherungen

Haftpflichtversicherungen übernehmen die finanziellen Folgen einer eingetretenen Haftung. Sie schützen Ihr privates oder betriebliches Vermögen vor Ansprüchen anderer. Damit sie das tun, müssen die entsprechenden Risiken aber eingeschlossen sein – das unterscheidet gute von schlechten Versicherungen, umfassenden Versicherungsschutz von einem armseligen.

Daraus ergibt sich, dass es eine soziale Verpflichtung ist, dafür zu sorgen, dass zumindest die finanziellen Schäden, für die man verantwortlich ist, beglichen werden. Tut man dies nicht verhält man sich – deutlich gesagt – unmoralisch und asozial.

Da alles mit allem zusammenhängt sieht man hier auch, dass die Rechtsschutzversicherung die andere Seite der Medaille ist: Eine Haftpflichtversicherung schützt das Vermögen des Schuldners, indem unberechtigte Ansprüche abgewehrt und berechtigte Ansprüche befriedigt werden. Die Rechtsschutzversicherung schützt dagegen das Vermögen des Gläubigers, indem sie dazu beiträgt, dass berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden können.

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