Bundesgesundheitsministerium
Im Fall einer angeordneten Betriebsschließung wegen Covid19 ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG) relevant, für Entschädigungen (Erstattung von Lohnzahlungen) insbes. h § 56: Infektionsschutzgesetz – IfSG
Hilfen für Selbstständige
Eine schöne allgemeine Übersicht findet sich hier: Finanztipp – Hilfe für Selbstständige und Unternehmen
Eine Übersicht über Informations- und Hilfsmöglichkeiten für Selbständige und die Rufnummer des Bürgertelefons findet sich hier: Regierung MV – Wichtige Informationen zum Corona-Virus
Es gibt auch bereits kommerzielle Hilfsangebote von Anwälten – fragen Sie den Anwalt Ihres Vertrauens. Ein Pauschalangebot finden Sie bspw. hier.