Der EU-AI-Act bzw. das KI-Gesetz 2024/1689 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz in der EU trat am 1. August 2024 in Kraft. In vollen Umfang anwendbar wird es ab 02.August 2026 sein, wenn es nicht noch überarbeitet (und entschärft) wird und mit Ausnahme der Vorschriften für Hochrisiko-KI-Systeme.
Zum 2. Februar 2025 sind Verbote und KI-Kompetenzverpflichtungen in Kraft getreten. Die geforderten Kompetenzen lassen sich leichter und kürzer zusammenfassen: Anbieter und Betreiber von KI-Systemen haben dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter über ausreichende KI-Kompetenz verfügen (Artikel 4: KI-Kompetenz).
Die Verbote sind umfangreicher und lassen sich zusammenfassen in
– Verbote der Manipulation und Täuschung,
– Verbote des Ausnutzens von Schwächen, Behinderungen und besonderer Situationen,
– die Benachteiligung von Personen oder Personengruppen durch den Einsatz von KI-Systemen zur Bewertung oder Klassifizierung über einen bestimmten Zeitraum hinweg,
– Straftatvorhersage: Die Vorhersage oder Bewertung des Risikos, dass eine Person eine Straftat begeht, rein auf der Grundlage eines Profils dieser Person bzw. ihrer Persönlichkeitsmerkmale und Eigenschaften ist verboten.
– Verbote von KI-Systemen, die Datenbanken für die Gesichtserkennung erstellen oder erweitern,
– die Verwendung biometrischer Kategorisierungssysteme, die einzelne Personen auf der Grundlage ihrer biometrischen Daten kategorisieren, um Rückschlüsse auf ihre Ethnie, ihre politischen Meinungen, ihre Gewerkschaftszugehörigkeit, ihre religiösen oder philosophischen Überzeugungen, ihr Sexualleben oder ihre sexuelle Ausrichtung zu ziehen (mit Ausnahmen zur Verbrechensbekämpfung und Gefahrenabwehr)
Quellen: https://artificialintelligenceact.eu/de/ai-act-explorer/