Der gemeinsame Entwurf der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) wurde Mitte Januar 2026 von der Bundesärztekammer (BÄK) veröffentlicht.

Das Bundesgesundheitsministerium strebt eine Umsetzung noch im Jahr 2026 an. Ein offizieller Regelungsentwurf des Ministeriums wird bis Mitte 2026 erwartet. Der Entwurf wurde gemeinsam von der BÄK, dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) und den Beihilfekostenträgern erarbeitet.
Im Wesentlichen geht es um eine Modernisierung der Gebührenordnung, insbesondere durch die Übernahme medizinisch-technischer Leistungen, die seit 1996 neu entstanden sind.
Dazu wird das System vereinfacht: Der Fokus liegt auf mehr Transparenz und der Stärkung der „sprechenden Medizin“ (ärztliche Zuwendung). Die bekannten Steigerungsfaktoren entfallen. Anstatt des bisherigen Systems der Faktoren (z. B. 2,3 oder 3,5-facher Satz) werden feste Preisen pro Leistung abgerechnet, um Abrechnungsstreitigkeiten, die durch Unklarheiten im alten System verursacht wurden, zu vermeiden.
Quellen:
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung
https://www.aerzteblatt.de/archiv/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae-was-man-zur-goae-novelle-wissen-muss-d020d6eb-eadb-4e73-8de4-d4b4cf84c6c6
https://www.pkv.de/positionen/warum-sich-die-pkv-fuer-eine-neue-goae-einsetzt/#:~:text=Der%20gemeinsame%20Entwurf%20f%C3%BCr%20eine%20neue%20GO%C3%84%20bringt%20klare%20Vorteile,st%C3%A4rkt%20zudem%20die%20%C3%A4rztliche%20Zuwendung.