Eine Sonderprüfung der Bafin in 2024 hat bei der Sparda-Bank Hessen eG Mängel im Geschäftsbetrieb ergeben. Entsprechende Vorgaben des KWG (Kreditwesengesetzes) wurden nicht erfüllt.
Mit Bescheid vom 4. Oktober 2024 hat die Bafin angeordnet, dass die Sparda-Bank Hessen eG zusätzlich zu den gesetzlichen Anforderungen weitere Eigenmittel vorhalten muss.
Quelle: Bafin (https://tinyurl.com/yc7257y2)