Haftung bei Verstoß gegen Anleinpflicht
Ein aktuelles Urteil unterstreicht die Bedeutung der Haftpflichtversicherung auch bei Kleinhunden. In dem Fall spazierte eine hochschwangere Frau im Hofgarten Ansbach, in dem eine Anleinpflicht für Hunde gilt. Ein nicht angeleinter Chihuahua rannte auf sie zu, die Frau wich einige Meter zurück, geriet in Angst und stürzte.

Schäden
Dabei erlitt die Frau:
• eine Schulterfraktur und
• Prellungen und Schmerzen (u. a. an der Hand).
Entschädigung
Der Halter wurde verurteilt, der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Zusammen mit weiteren Schäden wie einer in Anspruch genommenen Physiotherapie musste er insgesamt eine Entschädigung in Höhe von 1.573,92 € + Zinsen zu zahlen und für zukünftige Schäden, die evtl. noch festgestellt werden, einzustehen.
Haftungsgründe
Haftungsgründe sind insbesondere die Anleinpflicht, bei der es sich um ein Schutzgesetz handelt. Auch Fluchtreaktionen von Menschen, man denke auch an sehr kleine oder sehr alte Menschen oder auch an Tiere, sind dem Hundehalter zurechenbar – sie entschuldigen ihn nicht. Das Ausweichen begründet somit kein Mitverschulden – auch nicht bei besonders ängstlichen Menschen.
Letztlich ist der Schaden noch glimpflich ausgegangen – die Frau hätte sich auch stärker und dauerhaft verletzen können und auch das ungeborene Kind hätte geschädigt werden können.
Quelle: OLG Nürnberg, Urteil vom 13.02.2026 – 13 U 1961/24