Einzelne Versicherer beenden die Stundung der Beiträge und den Mahnstopp, die sie ihren Kunden wegen der Corona-Pandemie gewährt haben. Beispielsweise hat die Signal-Iduna seit Oktober keine Vertrags-Stornierungen aufgrund von Zahlungsverzug durchgeführt und Verträge vollversicherter Kunden mit Beitragrückständen wurden nicht in den Notlagentarif umgestellt. Das können auch größere Versicherer sich nur eine begrenzte Zeit erlauben und die Zeit ist offenbar um.
– Die R+V hat zum 01.04.2021 neue Beihilfe-Ergänzungstarife (EB1 und EB2) eingeführt, die die bisherigen Beihilfe-Ergänzungstarife (E1 und E2) ersetzen. Die neuen Tarife sind leistungsstärker als die bisherigen, u.a. bei den Abrechnungen über die Höchstsätze der GOÄ/GOZ hinaus (EB1), bei Heilpraktikerleistungen, bei zahntechnischen Leistungen, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnimplantate inkl. Knochenaufbau.