Versicherungen gegen Schäden durch Starkregen

Bereits vor den dramatischen Überschwemmungen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen mit mehr als 80 Todesopfern, überfluten Ortschaften, weggespülten Häusern und erheblichen finanziellen Schäden bei den Betroffenen hat der GDV drei Starkregengefährdungsklassen (SGK) eingeführt und in das Geo-Informationssystem ZÜRSGeo, mit dessen Hilfe Versicherer Umwelt- und Überschwemmungsrisiken einschätzen, integriert. Die Presse wurde dazu am 13.07.2021 informiert.

Dazu wird jedes Gebäude einer von drei Gefährdungsklassen zugeordnet:

  • In der SGK 1 (geringere Gefährdung) sind alle Gebäude, die auf einer Kuppe oder am oberen Bereich eines Hangs liegen.
  • In der SGK 2 (mittlere Gefährdung) finden sich die Gebäude, die in der Ebene oder im unteren/mittleren Bereich eines Hangs, aber nicht in der Nähe eines Baches liegen.
  • In der SGK 3 (hohe Gefährdung) werden alle Gebäude zusammengefasst, die im Tal oder in der Nähe eines Bachs liegen.

Es ist absehbar, dass dies Auswirkungen sowohl auf die Versicherbarkeit bestimmter Risiken als auch auf die Preisgestaltung des Versicherungsschutzes haben wird.

Weitere Informationen siehe unter: https://www.gdv.de/de/themen/news/-zuers-geo—-zonierungssystem-fuer-ueberschwemmungsrisiko-und-einschaetzung-von-umweltrisiken-11656